Berufsschulunterricht wird nach dem Hessischen Schulgesetz in den ersten zwei Jahren der Werkstattzugehörigkeit direkt innerhalb der Darmstädter Werkstätten für Menschen mit Behinderung angeboten. Unterrichtet wird in zwei verschieden starken Lerngruppen.
Die Werkstatt für Menschen mit Behinderung hat nach SGB IX die
Aufgabe, Menschen mit Behinderung eine angemessene berufliche Erst- und
Weiterbildung zur Persönlichkeitsentwicklung in beruflichen Bezügen
anzubieten.
Ziel des Berufsschulunterrichts ist es, die Werkstatt bei der Erfüllung dieser Aufgabe zu unterstützen.
Unter Anleitung erfahrener Sonderschulpädagogen/-pädagoginnen werden
die bereits in der Schule erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten
wiederholt, weiter vertieft und ausgebaut.
Wesentliche Inhalte sind die Arbeitsprozesse in der Werkstatt sowie
Themen aus der Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler. Die
Kulturtechniken werden vorrangig im Rahmen des berufsbezogenen
Unterrichts geübt, ergänzt durch Lehrgänge zu spezifischen Fertigkeiten
(Mathematik, Umgang mit der Uhr, Umgang mit Geld, etc.)
Allgemeinbildende Themen können aus aktuellem Anlass, aufgrund
individueller Wünsche oder pädagogischer Notwendigkeiten frei gewählt
werden. Lebenspraktische Vorhaben (Arbeit in der Küche, kreative
Vorbereitung eines Festes, usw.) runden das Angebot des
Berufsschulunterrichts ab.