Hier können Sie sich über unser Angebot informieren, egal ob Sie
In jedem Fall freuen wir uns, wenn Sie auf diesem Weg zu uns finden!
Besucherinnen und Besucher dürfen die Wohneinrichtungen und die Tagesförderstätte weiterhin nur betreten, wenn ein max. 24 Stunden zurückliegender negativer Schnelltest einer offiziellen Teststelle nachgewiesen werden kann. Ein Geimpft- oder Genesenennachweis ist nicht ausreichend. Ausgenommen sind Besuche bis zu 15 Minuten. In diesen Bereichen gilt auch weiter für Mitarbeitende und Besucherinnen und Besucher die Maskenpflicht.
Covid 19 ist eine Erkrankung, die leicht übertragen wird. In vielen Fällen verläuft sie mittlerweile glimpflich, es gibt aber auch schwere Verläufe. Genauso wie bei vielen anderen Erkrankungen ist es deshalb wichtig, auf die eigenen Bedürfnisse und den Schutz der Mitmenschen zu achten.
In allen Bereichen des EDW gibt es deswegen Schutzkonzepte, um alle Menschen im EDW vor Ansteckungen zu schützen.
Besucherinnen und Besucher dürfen die Wohneinrichtungen und die Tagesförderstätte weiterhin nur betreten, wenn ein max. 24 Stunden zurückliegender negativer Schnelltest einer offiziellen Teststelle nachgewiesen werden kann. Ein Geimpft- oder Genesenennachweis ist nicht ausreichend. Ausgenommen sind Besuche bis zu 15 Minuten. In diesen Bereichen gilt auch weiter für Mitarbeitende und Besucherinnen und Besucher die Maskenpflicht.
Für die Werkstätten bitten wir Sie, selbst darauf zu achten, ob sie Krankheitszeichen für Covid-19 haben. Bitte betreten Sie dann unsere Werkstätten nicht.
Wir
beachten auch weiterhin die Empfehlungen zur Einhaltung der AHA-L-Regeln.