Sehr geehrte Interessenten,
auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen detaillierte Informationen zu unseren unterschiedlichen Arbeitsfeldern zur Verfügung. Sie können sich schnell und gezielt darüber informieren, welche Arbeiten wir für Sie erledigen können, welche Maschinen uns zur Verfügung stehen und mit welchen anderen Aufträgen und Partnern wir bereits Erfahrungen haben.
Wir erfüllen hohe
Qualitätsstandards für uns und unsere Kunden.
Unsere Werkstätten sind
zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung
-AZAV-.
Wenn Sie darüber hinaus weitere bzw. andere Arbeiten
oder Fragen haben, wir beraten Sie gerne weiter.
Sprechen Sie uns bitte an.
Unsere Einrichtung ist eine anerkannte Werkstatt für
behinderte Menschen im Sinne des SGB IX. Deshalb kommt für alle
erbrachten Leistungen nur ein verminderter Mehrwertsteuersatz von 7 %
zum Tragen.
Arbeitgeber, die jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigen, sind verpflichtet, mindestens 5 % ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern zu besetzen.
Tun sie dies nicht, ist eine so genannte Ausgleichsabgabe zu entrichten. Diese ist abhängig von der Größe eines Unternehmens und dem Grad der Beschäftigungsquote und liegt monatlich zwischen 115 € bis 290 € je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz.
Nach § 140 Sozialgesetzbuch IX können Sie 50 % unserer im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.
Beispiel:
Ein Unternehmen beschäftigt 60 Mitarbeiter und müsste 5 % seiner
Arbeitsplätze, also 3 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern
besetzen. Das Unternehmen beschäftigt jedoch nur 1 schwerbehinderten
Mitarbeiter. Somit ist eine Quote von 1,66 % erreicht. Für jeden nicht
besetzten Pflichtplatz ist eine Ausgleichsabgabe von derzeit 3.480,-
Euro/Jahr (12 x 290,- € ) zu bezahlen. Dies ergibt bei 2 nicht
besetzten Pflichtplätzen eine Ausgleichsabgabe von 6.960,- € im Jahr.
Durch Vergabe von Aufträgen an unsere Einrichtung können Sie 50 % unserer Arbeitsleistung auf diese Ausgleichsabgabe anrechnen:
Lohnarbeit | Lohnarbeit und Materialanteile | |
---|---|---|
Auftragsvolumen / jährlich | 10.000 € | 10.000 € |
Materialanteile / jährlich | 0 € | 2.000 € |
Arbeitsleistung / jährlich | 10.000 € | 8.000 € |
50 % Anrechnungsbetrag | 5.000 € | 4.000 € |
Ausgleichsabgabe für unbesetzte Plätze | 6.960 € | 6.960 € |
Restliche Ausgleichsabgabe | 1.960 € | 2.960 € |
Vorteil für das Unternehmen / jährlich | 5.000 € | 4.000 € |