Darmstädter Werkstätten: Arbeiten

Partner für die Wirtschaft

Sehr geehrte Interessenten,

auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen detaillierte Informationen zu unseren unterschiedlichen Arbeitsfeldern zur Verfügung. Sie können sich schnell und gezielt darüber informieren, welche Arbeiten wir für Sie erledigen können, welche Maschinen uns zur Verfügung stehen und mit welchen anderen Aufträgen und Partnern wir bereits Erfahrungen haben.

Wir erfüllen hohe Qualitätsstandards für uns und unsere Kunden.
Unsere Werkstätten sind zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung -AZAV-.

Wenn Sie darüber hinaus weitere bzw. andere Arbeiten oder Fragen haben, wir beraten Sie gerne weiter.
Sprechen Sie uns bitte an.

Zertifikat DIN EN ISO 9001:2015
Zulassung nach dem Recht der Arbeitsförderung -AZAV-


Unsere Einrichtung ist eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen im Sinne des SGB IX. Deshalb kommt für alle erbrachten Leistungen nur ein verminderter Mehrwertsteuersatz von 7 % zum Tragen.

Ausgleichsabgabe | Beschäftigungspflicht

Arbeitgeber, die jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigen, sind verpflichtet, mindestens 5 % ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern zu besetzen.

Tun sie dies nicht, ist eine so genannte Ausgleichsabgabe zu entrichten. Diese ist abhängig von der Größe eines Unternehmens und dem Grad der Beschäftigungsquote und liegt monatlich zwischen 115 € bis 290 € je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz.

Nach § 140 Sozialgesetzbuch IX können Sie 50 % unserer im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.


Beispiel:
Ein Unternehmen beschäftigt 60 Mitarbeiter und müsste 5 % seiner Arbeitsplätze, also 3 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzen. Das Unternehmen beschäftigt jedoch nur 1 schwerbehinderten Mitarbeiter. Somit ist eine Quote von 1,66 % erreicht. Für jeden nicht besetzten Pflichtplatz ist eine Ausgleichsabgabe von derzeit 3.480,- Euro/Jahr (12 x 290,-  € ) zu bezahlen. Dies ergibt bei 2 nicht besetzten Pflichtplätzen eine Ausgleichsabgabe von 6.960,- € im Jahr.

Durch Vergabe von Aufträgen an unsere Einrichtung können Sie 50 % unserer Arbeitsleistung auf diese Ausgleichsabgabe anrechnen:

LohnarbeitLohnarbeit und Materialanteile
Auftragsvolumen / jährlich10.000 €10.000 €
Materialanteile / jährlich0 €2.000 €
Arbeitsleistung / jährlich10.000 €8.000 €
50 % Anrechnungsbetrag5.000 €4.000 €
Ausgleichsabgabe für unbesetzte Plätze6.960 €6.960 €
Restliche Ausgleichsabgabe1.960 €2.960 €
Vorteil für das Unternehmen / jährlich5.000 €4.000 €

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