Nach der Lern- und Erprobungsphase im Berufsbildungsbereich erfolgt die Aufnahme der behinderten Mitarbeiter/-innen in den Arbeitsbereich der Werkstatt. Die Entscheidung, in welche Arbeitsgruppe die behinderten Mitarbeiter/-innen jeweils eingegliedert werden, richtet sich, soweit möglich, nach dem Wunsch des Einzelnen bzw. des gesetzlichen Betreuers. Auf Seiten der Werkstätten trifft unser Sozialer Dienst in Absprache mit den Verantwortlichen des Berufsbildungsbereichs und der vorgesehenen Arbeitsgruppe die Entscheidung, in welcher Arbeitsgruppe der Mitarbeiter schließlich mitarbeiten soll. Wechsel sind freilich möglich. Etwa wegen neu eingehender Aufträge, aber auch auf Wunsch des behinderten Mitarbeiters.
Geleitet werden die Arbeitsgruppen von erfahrenen Industrie- und Handwerksmeister/-innen der jeweiligen Fachgebiete. Die Anforderungen an die Mitarbeiter/-innen sind höchst unterschiedlich – von zum Beispiel sehr einfachen Sortier- und Verpackungsarbeiten bis hin zu komplexen, maschinengestützten Fertigungsabläufen.
Folgende Aufgabenbereiche bieten wir unseren Mitarbeitern an: